Lasersicherheit ist nicht nur eine technische, organisatorische und persönliche Aufgabenstellung, sondern auch eine rechtliche Anforderung. Fehler bei der Lasersicherheit, d.h. bei der Erstellung der Risiko- und Gefährdungsbeurteilung können zu einem unbeschränkten Haftungsrisiko für den Unternehmer führen.
Insbesondere wurden die Kompetenzen des Laserschutzbeauftragten reduziert, da er nach erfolgreicher Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang lediglich sachkundig ist. Die Auslegung der Lasersicherheit und die Erstellung der Risiko- und Gefährdungsbeurteilung erfordern jedoch fachkundige Personen.
Die Vorschriften zur Lasersicherheit, die in Deutschland und Europa gelten, haben sich geändert bzw. wurden verschärft bzw. sind grundlegend neu. Diese Vorschriften sind:
Maschinenrichtline 2006/42/EG in Kraft seit Ende 2009
Richtlinie über künstliche optische Strahlung 2006/25/EG in Kraft seit 2010
Verordnung zur künstlichen optischen Strahlung (OStrV) in Kraft seit 2010
DIN EN 60825-4:2011-03 Laserschutzwände; Anhang D: Prüfung von Wänden mit festgelegter Schutzwirkung
BGV B2 BG-Unfallverhütungsvorschrift: Laserstrahlung
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